Corona: Maßnahmen zur Ausbildungsförderung


31
07
2020
Ab August Antragstellung bei der Arbeitsagentur möglich - Eine Förderung setzt voraus, dass das Ausbildungsniveau im Jahr 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringert wurde. Verglichen wird dies mit dem Durchschnitt der über die letzten drei Jahre (2017-2019) abgeschlossenen Ausbildungsverträge.
 
Eine Förderung setzt voraus, dass das Ausbildungsniveau im Jahr 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringert wurde. Verglichen wird dies mit dem Durchschnitt der über die letzten drei Jahre (2017-2019) abgeschlossenen Ausbildungsverträge.

Gefördert wird bei Vorliegen der Voraussetzungen durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag. Die Auszahlung erfolgt nach dem Ende der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit.
Relevant ist ein Ausbildungsbeginn im Ausbildungsjahr 2020/2021. Ausbildungsverträge können jetzt abgeschlossen werden – warten Sie nicht auf Inkrafttreten der Förderrichtlinie.

Ausbildungsprämie bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus
Gefördert wird bei Vorliegen der Voraussetzungen – anstelle der Förderung über 2.000 Euro – durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro für jeden über das frühere Ausbildungsniveau zusätzlich für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag bei KMU. Die Auszahlung erfolgt auch in diesem Falle nach dem Ende der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit.
Relevant ist ein Ausbildungsbeginn im Ausbildungsjahr 2020/2021. Ausbildungsverträge können jetzt abgeschlossen werden – warten Sie nicht auf Inkrafttreten der Förderrichtlinie.

Übernahmeprämie
Antragsberechtigt sind KMU, die Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen KMU bis zum 31. Dezember 2020 für die Dauer der restlichen Ausbildung übernehmen. Die Förderung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen durch eine einmalige Übernahmeprämie in Höhe von 3.000 Euro pro aufgenommenem Auszubildenden an das aufnehmende KMU. Die Förderung ist befristet bis zum 30. Juni 2021.

Förderung bei Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung
Antragsberechtigt sind KMU, die ihre laufenden Ausbildungsaktivitäten trotz der Belastungen durch die Corona-Krise fortsetzen und Auszubildende sowie deren Ausbilder nicht in Kurzarbeit bringen.
Erforderlich ist eine Fortsetzung der Ausbildungsaktivitäten und ein Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent im gesamten Betrieb. Die Förderung erfolgt in Höhe von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat, in dem im Betrieb ein Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen ist. Eine Förderung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.

Kontaktdaten

Ansprechpartner:

Wirtschaftsförderagentur Region Saalfeld-Rudolstadt
Prof.-Hermann-Klare-Straße 6
07407 Rudolstadt
Fon: 03672 308-200 
Fax: 03672 308-115
www.saalewirtschaft-wifoe.de
wifag@saalewirtschaft-wifoe.de

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