Verfahren für reguläre Auszahlungen der Überbrückungshilfe III angelaufen


23
07
2021

Heute ist das Verfahren für die regulären Auszahlungen der Überbrückungshilfe III angelaufen. Damit können die Bundesländer ab heute mit der Prüfung der Anträge beginnen. Die Auszahlung der vollständigen Beträge durch die Länder kann damit wie geplant noch im März erfolgen.

Unternehmen, die von der Corona-Pandemie stark betroffen sind, können mit der Überbrückungshilfe III für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro bzw. bis zu 3 Millionen Euro für verbundene Unternehmen erhalten. Die Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung erfolgt durch die Bundesländer. Unternehmen können unmittelbar nach der Antragstellung eine vorläufige Teilzahlung aus der Bundeskasse (Abschlagszahlung) von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Mit dem Start der regulären Auszahlungen bei der Überbrückungshilfe III befinden sich nun alle Corona-Hilfen in der Zuständigkeit der Länder. Das reguläre Auszahlungsverfahren bei den Novemberhilfen liegt seit 12. Januar 2021 in der Zuständigkeit der Länder; bei den Dezemberhilfen ist das Verfahren seit 1. Februar 2021 bei den Ländern. Heute folgt nun das letzte noch fehlende Fachverfahren für die Überbrückungshilfe III. 

 Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.

Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck den Förderzeitraum für die zentralen Corona-Hilfsprogramme als Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis zum 30. September 2021 verlängert.

Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.

 

 

Was ist neu

  • Fixkostenzuschüsse für Monate mit Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent zwischen November 2020 und Juni 2021
  • Auch größere Unternehmen (bis 750 Millionen Euro Jahresumsatz) haben Anspruch
  • Förderhöchstbetrag pro Monat: 1,5 Millionen Euro (bisher 50.000 Euro; Erhöhung auf 3 Millionen Euro für Verbundunternehmen in Vorbereitung), im Rahmen der Höchstgrenzen der EU-Beihilferegeln.
  • Mehr Fixkosten erstattungsfähig: z.B. auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten (auch rückwirkend bis März 2020); Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau eines Onlineshops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) einmalig bis zu 20.000 Euro.
  • Zusatzregelungen für Reisebranche (Provisionen sowie Erstattung von externen Ausfall- und Vorbereitungskosten sowie eine Personalkostenpauschale für bestimmte Reisen rückwirkend ab März bis Dezember 2020), Kultur- und Veranstaltungsbranche (Erstattung von Ausfall- und Vorbereitungskosten rückwirkend ab März bis Dezember 2020), stationären Einzelhandel (Abschreibungskosten verderbliche Ware und Ware für Wintersaison 2020/2021, die vor 1. Januar 2021 eingekauft wurde und wegen des Lockdown nicht abgesetzt werden konnte und Unternehmen der pyrotechnischen Industrie (Transport- und Lagerkosten nach Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk sowie Förderung von Fixkosten März bis Dezember 2020 bei Umsatzrückgang von mindestens 80 Prozent im Dezember 2020 gegenüber Dezember 2019).

Anträge können über die zentrale, bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Alle Informationen zum Programm und den Thüringer Extras gibt es unter www.aufbaubank.de/foerderprogramme/ueberbrueckungshilfe-II.


Kontaktdaten

Ansprechpartner:

Wirtschaftsförderagentur Region Saalfeld-Rudolstadt
Prof.-Hermann-Klare-Straße 6
07407 Rudolstadt
Fon: 03672 308-200 
Fax: 03672 308-115
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