Messeförderung für das Handwerk ab dem 01.06.2021 bei der Aufbaubank
Ab dem 01.06.2021 nimmt die GfAW keine neuen Anträge mehr für die Förderung von „Einzelbeteiligungen an Messen und Ausstellungen“ sowie „Organisationsstände an Messen“ im Rahmen der Richtlinie zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Thüringer Handwerksunternehmen an.
Ab dem 01.06.2021 nimmt die GfAW keine neuen Anträge mehr für die Förderung von „Einzelbeteiligungen an Messen und Ausstellungen“ sowie „Organisationsstände an Messen“ im Rahmen der Richtlinie zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Thüringer Handwerksunternehmen an. Ihre Neuanträge richten Sie dann an die Thüringer Aufbaubank, die Ihre Anträge ab dem 01.07.2021 nach der neuen Außenwirtschaftsrichtlinie bewilligen kann.