Förderung nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen und Kommunen
Zielgruppe: Unternehmen und Kommunen, die eine nicht öffentlich zugängliche Ladestation zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge) und/oder zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigten eines Unternehmens oder einer Kommune errichten
- Zuschuss: max. 900 Euro pro Ladepunkt, darf aber 70 % der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten
- maximale Zuschuss pro Standort (Investitionsadresse): Unternehmen 45.000 Euro, bei Kommunen entfällt diese Begrenzung
- förderfähig sind Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt
- Antragstellung ab 23.11.21 über die KFW möglich
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie.