Förderung nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen und Kommunen


22
11
2021

Zielgruppe: Unternehmen und Kommunen, die eine nicht öffentlich zugängliche Ladestation zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge) und/oder zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigten eines Unternehmens oder einer Kommune errichten

- Zuschuss: max. 900 Euro pro Ladepunkt, darf aber 70 % der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten

- maximale Zuschuss pro Standort (Investitionsadresse): Unternehmen 45.000 Euro, bei Kommunen entfällt diese Begrenzung

- förderfähig sind Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt

Antragstellung ab 23.11.21 über die KFW möglich

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie.


Kontaktdaten

Ansprechpartner:

Wirtschaftsförderagentur Region Saalfeld-Rudolstadt
Prof.-Hermann-Klare-Straße 6
07407 Rudolstadt
Fon: 03672 308-200 
Fax: 03672 308-115
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wifag@saalewirtschaft-wifoe.de

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