Thüringer Aufbaubank - Fördergrundsätze zum Programm InnoInvest wurden zum 15.12.2023 aktualisiert


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2024

Mit dem Programm InnoInvest sollen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) unterstützt werden. Gefördert werden innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter. Die Förderung beträgt bis zu 50.000 EUR.

Förderfähig sind zum Investitionsvorhaben gehörende

  • Anschaffungen aktivierter und betrieblich genutzter materieller sowie immaterieller Wirtschaftsgüter,
  • Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung o.g. immaterieller oder materieller Wirtschaftsgüter stehen.

Ein Vorhaben ist ein Projekt oder ein Bündel von Projekten, wobei ein Vorhaben mehrere Teilprojekte umfassen kann. Für jedes Teilprojekt kann ein Antrag gestellt werden, sofern die Maßnahmen der Teilprojekte klar unterscheidbar bzw. voneinander abgrenzbar und getrennt voneinander durchführbar sind.

Gefördert werden Investitionsvorhaben, die zu einer Innovation, mindestens für das Unternehmen, führen.

Bei dem Investitionsvorhaben muss es sich entweder um

  • ein neues Produktionsverfahren, welches zu wettbewerbsfähigen und zukunftsrelevanten neuen Produkten/ Dienstleistungen führt,
    oder
  • eine Prozessinnovation, die etablierte Produkte optimiert oder kostengünstiger bzw. ressourcenschonender herstellt,
    oder
  • ein neues Geschäftsmodell oder neue/n organisatorische/n Prozess/ Struktur, der die Leistungsfähigkeit/ Produktivität des Unternehmens erhöht,

handeln.

Beiträge zur Digitalisierung des Unternehmens bzw. der im Unternehmen vorhandenen Betriebsprozesse können ebenfalls gefördert werden, sofern sich diese unter die oben genannten Punkte subsumieren lassen.

Für neu gegründete Unternehmen, welche sich zum Zeitpunkt der Antragstellung noch im ersten Gründungsjahr befinden, muss zusätzlich zu den o.g. Voraussetzungen der Innovationscharakter im Vordergrund der Gründung stehen.

Das Einzelvorhaben/Teilprojekt ist möglichst genau zu definieren bzw. zu beschreiben. Für jedes Wirtschaftsgut (materiell oder immateriell) sowie für die ggf. erforderlichen baulichen Investitionen und/oder Dienstleistungen, die zur Inbetriebnahme dieses Wirtschaftsgutes erforderlich sind, müssen mindestens drei Vergleichsangebote angefordert und vorgelegt werden. Abweichungen davon sind in Ausnahmefällen möglich und umfassend zu begründen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Thüringer Aufbaubank.


Kontaktdaten

Ansprechpartner:

Wirtschaftsförderagentur Region Saalfeld-Rudolstadt
Prof.-Hermann-Klare-Straße 6
07407 Rudolstadt
Fon: 03672 308-200 
Fax: 03672 308-115
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wifag@saalewirtschaft-wifoe.de

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