Land verbessert Förderkonditionen im GRW-Programm


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2025

Rund 60 bis 70 Millionen Euro stellen Land und Bund über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) jedes Jahr für die Förderung von Unternehmensinvestitionen in Thüringen zur Verfügung. Jetzt hat das Wirtschaftsministerium das GRW-Förderprogramm noch einmal angepasst und überarbeitet. Dazu habe man die Fördermöglichkeiten noch einmal erweitert und zugleich Antragsverfahren und Prüfaufwand entschlackt.

Was ist neu?

Erweiterung des Kreises der Antragstellenden

  • Förderausschluss für Unternehmen mit einer Leiharbeitsquote von mehr als 20 Prozent entfällt
  • keine Kürzung des Zuschusses um fünf Prozent bei Unternehmen, die keiner Tarifbindung unterliegen
  • Mindestinvestitionsvolumen von 100.000 auf 50.000 Euro für Unternehmen in der Gründungsphase abgesenkt
  • Für Großunternehmen wird neben der Förderung von Transformationsinvestitionen zukünftig bis zur beihilferechtlich möglichen Obergrenze von 300.000 Euro auch wieder eine Förderung von Erweiterungsinvestitionen möglich sein

Kontaktdaten

Ansprechpartner:

Wirtschaftsförderagentur Region Saalfeld-Rudolstadt
Prof.-Hermann-Klare-Straße 6
07407 Rudolstadt
Fon: 03672 308-200 
Fax: 03672 308-115
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